Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung beschlossen

Der Koalitionsausschuss hat am 3 Juni 2020 ein umfangreiches Hilfsprogramm beschlossen, dessen Ziel es ist, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und gleichzeitig Impulse für eine Stärkung der deutschen Wirtschaft hin zu Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand zu geben. Dabei wird Deutschland auch seinem Bestreben für eine auf Nachhaltigkeit basierende Entwicklung sowie seiner Verantwortung für ärmere Länder gerecht.

Die beschlossenen Maßnahmen umfassen 57 Einzelpunkte, die in drei Paketen gebündelt sind:

A)     Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket (1.-31.)

Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln (1.-11.)

Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern (12.-17.)

Länder und Kommunen stärken (18.-25.)

Junge Menschen und Familien unterstützten (26.-31.)

B)     Zukunftspaket (32.-55.)

Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien (32.-49.)

Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern (50.-55.)

Tierwohl gewährleisten (55.)

C)      Europäische und Internationale Verantwortung (56.-57.)

 

Für Unternehmen und ihre Beschäftigten sind eine ganze Reihe der beschriebenen Maßnahmen relevant, die von einer direkten Bezuschussung über steuerliche Entlastungen bis hin zu Verwaltungsvereinfachungen gehen. Wir empfehlen, alle Punkte des Maßnahmenpaketes zu sichten.

Besonders herauszuheben sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen:

 

·         die vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% (siehe 1.);

·         das Programm für Überbrückungshilfen zugunsten kleiner und mittelständischer Betriebe zur Kompensation von Umsatzausfällen (siehe 13.); die Hilfen werden bei bestehender Antragsberechtigung für die Monate Juni bis August gewährt und betragen bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten max. 9.000€, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten max. 15.000€ und bei mehr Beschäftigten max. 150.000€ für drei Monate; die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020;

·         Zuschüsse und weitere Vergünstigungen für KMU zur Unterstützung des Lernerfolges von Auszubildenden (siehe 30.).

Die WFA hat alle beschriebenen Maßnahmen im Blick und wird Sie informieren, sobald diese parlamentarisch beschlossen und die Umsetzungsrichtlinien bekannt gemacht worden sind. Für weiteren Informationsbedarf stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

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