Kurzfristiger Branchenwechsel möglich!

Aufgrund der aktuellen Situation kann unbürokratisch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen werden, ohne dass eine Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen muss.

Detaillierte Informationen sowie das Anmeldeformular für einen kurzfristigen Branchenwechsel finden Sie unter dem nachfolgenden Link

https://kofw-sh.de/branchenwechsel

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